Allgmeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungen, Coachings und Seminare

Lebensnahe Beratung Sandra Plagemann                

Laurentiusstr. 24, 32457 Porta Westfalica

Steuernummer 335/5174/1741

  1. Geltungsbereich
    • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Lebensnahen Beratung, des Coachings, bzw. der Seminare als Berater und Veranstalter mit seinem Vertragspartner, nachstehend Ratsuchender oder Teilnehmer genannt.
    • Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

  1. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet mediale Beratungen, Coachings und Seminare an. Die Seminare sind

i.d.R. auf eine Höchsteilnehmerzahl begrenzt. Eine genaue Auflistung des Leistungsangebots

finden Sie auf der Internetseite des Veranstalters: www.sandra-plagemann.de

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages / Aufgabenbezeichnung

Insbesondere werden vereinbart:

  1. Die Beratung/ das Coaching/ das Seminar wird mit der schriftlichen Anmeldung verbindlich gebucht. Die Seminarplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Ein Anspruch auf einen Seminarplatz besteht jedoch nicht.
  2. Die Inhalte der Seminare sind auf der Internetseite des Veranstalters:

www.sandra-plagemann.de erkennbar und richten sich nach der gebuchten Veranstaltung.

  1. Der Ratsuchende / Teilnehmer ist psychisch stabil und fühlt sich in der Lage zu seinen Themen eigenverantwortlich zu schauen. Heilversprechen werden unsererseits nicht abgegeben. Körperliche Beschwerden gehören in die ärztliche Betreuung, Psychische Störungen klären Sie bitte mit einem fachkundigen Psychotherapeuten etc. Dies gilt auch für jede Inanspruchnahme einer telefonischen Beratung.

2.3 Beschreibung der Tätigkeit

Der Veranstalter, Berater bzw. Coach, arbeitet mit medialen Fähigkeiten.

Die telefonische Beratung bezieht sich auf den Grund Ihrer Anfrage. Der Veranstalter,

Berater bzw. Coach gibt Ihnen Hinweise zu Ihrem Lebensweg, wie auch ihrer derzeitigen Lebenssituation.

Im Coaching und in den Seminaren bekommen Sie zusätzlich Wissen an die Hand, um bei sich selbst, den nahestehenden Personen die Ihre Anfrage oder die Erkenntnis betrifft, wie auch bei Ihren Ratsuchenden, aktuelle Lebensthemen zu erkennen und an Ihnen zu arbeiten. Dies sind Informationen die auf dem medialen Weg eingeholt werden.

Hierzu hat der Berater, Coach bzw. Seminarleiter Ausbildungen absolviert.

In allen vorgenannten Fällen ist Ihr eigenverantwortliches Handeln als Ratsuchender bzw.  Seminarteilnehmer immer eine Grundvoraussetzung.

  1. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag kommt mit dem Veranstalter zustande, sobald Sie Ihre Bestätigung zur Teilnahme erklärt haben. Dies kann schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen.

Eine mündliche Vereinbarung bedarf des Nachreichens einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang der Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder  Absageschreiben. Dies kann auf dem Postweg, oder auch per E-Mail erfolgen.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 20 Euro als gegenstandslos erklärt werden.

3.4 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese  Veranstaltung zu gering ist, dass entstehende Kosten bezogen auf die Veranstaltung einen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten würden. In diesem Falle wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet.

  1. Vertragsdauer und Vergütung
    • Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

  • Zahlungsmodalitäten

Die Beratungsgebühr, wie auch die Teilnahmegebühr für eine Veranstaltung, richtet sich nach der Preisvorgabe des Beraters bzw. Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Nach Zustandekommen des Vertrages ist die Seminargebühr 4 Wochen vor Seminarbeginn auf das bekannt gegebene Bankkonto zu überweisen.

Eine Beratung ist nur unter Zahlung der Vorkasse möglich. Dazu zahlen Sie, je nach Dauer der Beratung, das vereinbarte Honorar auf das Ihnen bekannt gegebene Bankkonto.

Besondere Zahlungsbedingungen und Rücktritt

Für den Fall, dass Sie einen vereinbarten Beratungstermin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig, möglichst 24 Stunden vorher, ab. Dann entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

Bei Rücktritt an der Veranstaltung fallen folgende Kosten an:

Bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn fallen keine Stornogebühren an.

Bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung fallen 50% der Seminarkosten an.

Bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn fallen 75% der Seminarkosten an.

Bis zu 1 Woche vor Seminarbeginn ist die Seminargebühr in voller Höhe zu entrichten, ebenso bei Nichterscheinen am Seminartag.

Bennen Sie einen Vertreter, der ersatzweise am Seminar teilnimmt, entstehen für Sie keine weiteren Kosten, sofern dieser die Seminargebühr entrichtet.

  • Bei Überschreiten der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung

ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.

  • Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
  • Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen
    • Der Seminarteilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer mündlichen gültigen Abmahnung die Veranstaltung stört, oder wenn er sich in erheblichem Masse entgegen der Guten Sitten verhält, so dass kein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringen Aufwandes bleit dem Teilnehmer unbenommen.
    • Der Seminarleiter / Coach ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen

der Veranstaltung weisungsbefugt.

  • Jeder Teilnehmer haftet uneingeschränkt selbst zu Sachschäden und Personenschäden und ist für diesen Fall abgesichert.
  • Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, da diese die Reaktionsfähigkeit und das körperliche Befinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
  • Vor der Veranstaltung muss der Seminarleiter / Coach über gesundheitliche Probleme und etwaige Krankheiten informiert werden, damit der Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
  • Bei erkennbar gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
  • Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoor Bereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Absicherungen versichert.

  1. Verschwiegenheitspflicht
    • Der Berater bzw. Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Beratung bzw. Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie zu persönlichen Situationen und Informationen, zu seiner Person oder seiner Gesundheit als Ratsuchenden bzw. Teilnehmer einer Veranstaltung, Stillschweigen zu bewahren.

Im Rahmen einer Veranstaltung sollte es selbstverständlich sein, dass dieses Recht von jedem Einzelnen gegenüber den anderen Teilnehmern ebenfalls eingeräumt wird.

  1. Haftung
    • Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensabhängig.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

  • Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

  1. Sonstige Bestimmungen
    • Eigentum

Die überlassenen Seminarunterlagen oder weitere Unterlagen, auch in Teilen, enthalten geistiges Eigentum des Unternehmens Lebensnahe Beratung Sandra Plagemann.

Wir widersprechen im Vorfeld jeglicher Form der Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe in jeglicher Form, auch elektronisch oder anderweitig abgeändert oder verändert.

Zuwiderhandlung wir geahndet. Hierzu behält sich das Unternehmen alle Rechte vor.

Die Marke Symanthie® ist eingetragen und unterliegt den entsprechenden Bestimmungen. Diese darf, in jeglicher Form, nur vom Unternehmen Lebensnahe Beratung Sandra Plagemann genutzt werden. Jede Verwendung durch andere Personen oder Unternehmen ist untersagt.

                                                                  

   

Porta Westfalica, d. 1.03.2021                         ______________________________

 

Geschäftsführerin Lebensnahe Beratung Sandra Plagemann

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